Gesetzlich geregelt
Maklerprovision teilen sich Käufer und Verkäufer
Als Makler sind wir beiden Parteien, Käufer wie Verkäufer, gleichermaßen verpflichtet. Seit Dezember 2020 gilt nun eine bundesweit einheitliche Regelung zur Aufteilung der Maklercourtage, die festlegt, dass die Maklerprovision aufgeteilt werden soll.
Käufer und Verkäufer je zur Hälfte
In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer jeweils 50% der Courtage. Allerdings sind Ausnahmen nach Absprache möglich. Der Verkäufer oder der Käufer darf, sofern er der Auftraggeber ist, auch mehr als 50% der Provision übernehmen, damit es für den jeweils anderen günstiger wird. Beim Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbimmobilien zahlt der Käufer grundsätzlich 100%. Ein gültiger Maklervertrag für den Verkauf einer Immobilie bedarf der Schriftform. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus.Maklerauftrag ohne Risiko
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