AGB

Artur Schneider

Hamburger Str. 66
24568 Kaltenkirchen

Einzelunternehmen
USt-Nr.: 11 180 05946

E-Mail: info@asfim.de

Telefon: 04191/2748478
Fax: 04191/7629035

ASFIM vermittelt Immobilien, Darlehen, Geldanlagen sowieVersicherungen und verwaltet WEGs.

Finanzierungsvermittlung
Der Darlehensvertrag wird vom Kunden direkt mit dem Kreditinstitut geschlossen. Die finanzierende Bank steht dem Kunden während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Zustandekommen eines Darlehensvertrages kann nicht garantiert werden.

Entgelt
Dem Kunden wird ein Überblick über die Finanzdienstleistungsprodukte verschafft und hieraus ein passendes und freibleibendes Produktangebot zur Verfügung gestellt. Für die durch die ASFIM erbrachten Leistungen entstehen dem Kunden grundsätzlich keine Kosten oder Verpflichtungen. Die ASFIM erhält ihr Entgelt durch eine Provision von den Finanzdienstleistern. Die Provision wird im Vorfeld durch die vorvertraglichen Informationen bekannt gegeben und in den Verträgen der Kreditinstitute separat ausgewiesen.

Haftung
Die produktbezogenen Daten werden durch den Darlehensgeber zur Verfügung gestellt und werden durch ASFIM nicht geprüft. Die Nutzung der angebotenen Dienste geschieht durch den Kunden auf eigenem Risiko. Eine Haftung von ASFIM ist ausgeschlossen, außer es besteht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

Immobilienvermittlung
Der Maklervertrag kommt mit uns entweder durch schriftliche Vereinbarung oder aber auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder von uns erteilten Auskünften zustande.

Unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, wie u.a. das Exposé ist ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

Weiterhin sind wir berechtigt beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, uns über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

Provision
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

Die Käuferprovision auf den Kaufpreis die durch gesonderte Vereinbarung abgestimmt wird, ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die ASFIM und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

Ein Provisionsanspruch der ASFIM besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Maklervertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dann vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

Der Provisionsanspruch wird auch nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Schadensersatzansprüche
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich, unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Gewährleistung
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität dieser Angaben. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus.

Parken auf den Stellplätzen der ASFIM

  1. Mit dem Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz der ASFIM kommt zwischen der ASFIM und dem/der Fahrer/in ein Vertrag zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Spezielle oder individuelle Vereinbarungen zwischen der ASFIM und dem/der Fahrer/in, die das Parken zum Gegenstand haben, gehen den AGB vor.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Stellplatzes zum vorübergehenden Abstellen eines Fahrzeugs. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.
  3. Die Parkplätze werden laufend auf Verstöße gegen die AGB kontrolliert. Verstöße gegen die AGB werden festgestellt, geahndet und verfolgt.
  4. Fahrzeuge dürfen nur auf den und innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug.
  5. Im Übrigen sind die Hinweisschilder vor Ort und die Bestimmungen der StVO zu beachten und zu befolgen.
  6. Bei Verstoß gegen die AGB schuldet der/die Fahrer/in, der/die ohne Berechtigung auf der Parkfläche der ASFIM parkt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 € je Verstoß.
  7. Erstreckt sich derselbe Park- oder Benutzungsverstoß eines/einer Fahrers/Fahrerin über mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Kalendertage (Dauerverstoß), wird die geschuldete Vertragsstrafe für jeden angefangenen Kalendertag extra geschuldet.
  8. Eine Vertragsstrafe ist nicht geschuldet, wenn der/die Fahrer/in den jeweiligen Park- oder Benutzungsverstoß nicht zu vertreten hat.
  9. Eine geschuldete Vertragsstrafe ist innerhalb von 10 Werktagen nach dem jeweiligen Park- oder Benutzungsverstoß zur Zahlung fällig. Zahlt der/die Fahrer/in bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der/Die Fahrer/in kommt nicht in Verzug, wenn die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den der/die Fahrer/in nicht zu vertreten hat.
  10. Die Vertragsstrafe ist auf Kosten und Gefahr des/der Fahrer/in auf das Konto der ASFIM zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto der ASFIM an.
  11. Die ASFIM wird ihre Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus Gesetz außergerichtlich und gerichtlich geltend machen. Die ASFIM behält sich vor, hiermit Dritte zu beauftragen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen können erhebliche Kosten entstehen, die der/die Fahrer/in nach Maßgabe der AGB und der Gesetze ggf. zu erstatten hat.
  12. Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragserfüllung und Geltendmachung von Ansprüchen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand der ASFIM ist Norderstedt.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetz werden, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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